Holzbunge: 35-jähriger Erzieher will Streit schlichten und landet im Krankenhaus
Source: KN - Kieler Nachrichten
Author: Andrea Bracht
Holzbunge/Eckernförde. Auf einer Geburtstagsparty in Holzbunge ist die Stimmung fantastisch und die Gäste sind "ordentlich angetütert", sagen Zeugen später. Das ist wohl auch der Grund dafür, dass keiner so richtig mitkriegt, wie ein 35-jähriger Erzieher plötzlich zu Boden geht. Klar ist nur: Er prallt mit dem Gesicht auf den Asphalt und bleibt reglos liegen. Vor dem Eckernförder Amtsgericht stellt sich nun die Frage, ob eine fahrlässige Körperverletzung begangen wurde.
Angeklagt ist ein 33-jähriger Beringstedter, der sich an "gar nichts" mehr erinnern könne, so betrunken sei er gewesen. Der Gastgeber, ein 39-jähriger Maurer, erzählt, es habe auf seiner Party im September 2021 einen Streit zwischen ihm und dem Angeklagtem gegeben: "Er war in Stänkerlaune. Und ich hab' zu ihm gesagt: Digga, reiß' dich zusammen, sonst klatscht et!"
Daraufhin hätten die beiden angefangen, "rumzufuchteln". Wie das genau ausgesehen haben soll, demonstriert der Zeuge vor Gericht eindrücklich - und dann sei der Geschädigte, "platsch", mit dem Gesicht voran zu Boden gegangen. "Das Geräusch vergisst man nicht." Er gehe allerdings "hundertprozentig" davon aus, dass der Geschädigte, der zum Schlichten dazwischengegangen war, versehentlich getroffen worden sei. Eigentlich sei er es schließlich gewesen, der Zwist mit dem Angeklagten gehabt habe.
Der Geschädigte selbst weiß auch nicht so genau, wer ihn wo und wie getroffen hat. Er erinnert sich nur daran, dass er zwischen den beiden Männern habe schlichten wollen. "Als Erzieher macht man sowas ja ständig", sagt er. Dann sei plötzlich alles schwarz gewesen. Er trägt von der Begegnung einen offenen Nasenbeinbruch davon und eine Gehirnerschütterung. Zwei Tage musste er ins Krankenhaus, kam mehrmals ins CT und musste eine Halskrause tragen.
Seit dem Vorfall habe es keinen Kontakt zwischen den beiden Männern gegeben, und auch vor Gericht nutzte der Angeklagte die Gelegenheit nicht, sich zu entschuldigen. Das aber war womöglich allein der Aufregung zuzuschreiben. Denn nach der Zeugenvernehmung sagte er wie beiläufig, dass er seit dem Tag nie wieder Alkohol getrunken habe, so sehr habe ihn erschreckt, was passiert sei. Und auch, dass er sich an nichts mehr erinnern könne, habe ihn schockiert.
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Es stehe gerade für das, was er getan hat. Wenn er es getan habe. Doch ob er es getan hat, wird man wohl nicht mehr herausfinden - das Verfahren wurde nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und dem Angeklagtem gegen eine Geldauflage von 300 Euro eingestellt, die dem Geschädigten gezahlt werden sollen.