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Verstoß gegen Baumschutzsatzung: Stadt ordnet Maßnahmen für 30 000 Euro an

Verstoß gegen Baumschutzsatzung: Stadt ordnet Maßnahmen für 30 000 Euro an

Source: KN - Kieler Nachrichten
Author: Arne Peters

Eckernförde. Bäume haben in Eckernförde eine große Lobby. Spätestens, seit 2011 eine ganze Reihe der Gewächse auf der Carlshöhe gefällt wurde, sind die Eckernförder empfindlich geworden. Auch die Stadtverwaltung wird nicht müde, auf ihre Baumschutzsatzung sowie den Baumschutz auf Baustellen hinzuweisen. Wer das nicht beachtet, für den kann's teuer werden. In einem aktuellen Fall muss ein Bauherr Auflagen in einem Umfang von 30 000 Euro erfüllen.

Bei der Baumaßnahme in Eckernförde sind gleich mehrere Bäume in Mitleidenschaft gezogen worden. Nach Angaben aus dem Rathaus sind Baumwurzeln freigelegt worden, an anderer Stelle ist der Boden so stark verdichtet worden, dass er nachträglich belüftet werden muss.

Auch, wenn die Kronen nicht beschädigt wurden, darf das Wurzelwerk nicht vernachlässigt werden, sagt Jens Albrecht, Abteilungsleiter für Naturschutz und Landschaftsplanung im Eckernförder Bauamt. Die Äste werden über die Wurzeln mit Wasser und Nährstoffen versorgt. Werden die Wurzeln beschädigt, könne das auch dazu führen, dass Äste absterben und zur Gefahr werden. "Alles, was mit den Wurzeln passiert, wirkt sich auch auf die Krone aus", so Albrecht. Genauso könne ein unsachgemäßes Beschneiden der Kronen Auswirkungen auf die Wurzeln haben.

Generell gilt nach DIN 18920, dass der Wurzelbereich ohne Schutzmaßnahmen nicht befahren oder als Lagerfläche benutzt werden darf. Es darf kein Boden abgetragen oder aufgeschüttet werden, Leitungen dürfen in diesem Bereich nicht verlegt, Fahrzeuge nicht abgestellt werden.

Kommt es zu Verstößen gegen die städtische Baumschutzsatzung, kann die Stadt sofort umzusetzende Maßnahmen anordnen. Im vorliegenden Fall wurde "nach Erstellung eines Baumgutachtens die sofortige Versorgung offen gelegter und verletzter Wurzeln angeordnet", so Albrecht. "Für die kommende Woche wurden zudem Maßnahmen angeordnet, die der Erholung der Vitalität der Bäume dienen."

Der beteiligte Baumgutachter schätzt die Kosten für die angeordneten Maßnahmen auf 30 000 Euro. "Verstöße gegen den städtischen Baumschutz machen allen Beteiligten nichts als Arbeit und generieren unnötige Kosten", so Albrecht. "Es liegt daher im eigenen Interesse, sich zu erkundigen, was erlaubt ist, und sich an Vorgaben zu halten."

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Das gelte im Übrigen auch für den korrekten Baumschnitt: "Ungenehmigte Kappungen von Ästen und Wurzeln stellen einen Verstoß gegen die Baumschutzsatzung dar", so Albrecht. "Jedem sollte bewusst sein, dass in Eckernförde sehr gewissenhaft auf die konsequente Umsetzung der Baumschutzsatzung geachtet wird." Ungenehmigte Kappungen von Bäumen hatte es in der Vergangenheit immer wieder gerade bei Bäumen gegeben, die den Blick auf die Ostsee einschränkten.

Verstöße gegen die städtische Baumschutzsatzung können mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.